Anmeldung - KinderhortAngaben zum KindAngaben zur FamilieBetreuung & BezahlungAnmeldende PersonVornameNachnameE-MailAngaben zum KindVornameNachnameGeschlecht- Auswählen -männlichweiblichdiversGeburtsdatumGeburtsortStraßeHausnummerPostleitzahlOrtStaatsangehörigkeitBereits besuchte EinrichtungenKonfessiongewünschtes AufnahmedatumGesundheitliche Angaben zum KindDie Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde.HausarztKrankenkasseDatum der letzten TetanusimpfungDas Kind wurde gegen Masern geimpft/immunisiert? Ja NeinAlle altersgemäßen Früherkennungsuntersuchungen sind beim Kinderarzt durchgeführt und können nachgewiesen werden Ja NeinDas Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertagesstätte oder es besteht Förderbedarf in einem bestimmten Entwicklungsbereich Ja NeinGesundheitliche Besonderheiten/AllergienWeitere freiwillige Angaben zur Betreuung:ZurückWeiterAngaben zu den Eltern / ErziehungsberechtigtenZur Vorbereitung eines Betreuungsvertrages benötigen wir die vollständigen Angaben aller Erziehungsberechtigten.Wie viele Personen sind erziehungsberechtigt? 1 Person 2 PersonenAngaben Person 1Personenberechtigt? Mutter VaterErziehungsberechtigt? Ja NeinVornameNachnameStraßeHausnummerPostleitzahlOrtGeburtsdatumFamilienstand- Auswählen -verheiratetgerannt lebendgeschiedenalleinerziehendzusammenlebendKonfessionStaatsangehörigkeitE-MailTelefon PrivatTelefon MobilTelefon ArbeitHerkunftsnationBerufArbeitgeberAngaben Person 2Personenberechtigt? Mutter VaterErziehungsberechtigt? Ja NeinVornameNachnameStraßeHausnummerPostleitzahlOrtGeburtsdatumFamilienstand- Auswählen -verheiratetgerannt lebendgeschiedenalleinerziehendzusammenlebendKonfessionStaatsangehörigkeitE-MailTelefon PrivatTelefon MobilTelefon ArbeitHerkunftsnationBerufArbeitgeberAbholberechtigte PersonenName - Adresse - Art der Beziehung (z.B.: Tante) - TelefonnumerAngaben zu GeschwisternAnzahl der Geschwister- Auswählen -keine1234ZurückWeiterGewünschte Betreuungszeiten - Kindergarten Beiträge: Der Elternbeitrag Kinderhort (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt monatlich für 12 Monate (eingerechnet ist der staatliche Zuschuss von 100 Euro ab dem dritten Lebensjahr): Unter Vorbehalt einer geringfügigen Erhöhung für das folgende Kita-Jahr. Materialgeld 7 Euro, Getränkegeld 2 Euro, Küchenbeitrag 2 Euro Mittagessen: Hort monatlich 50,40 € (3 Tage), 67,20 € (4 Tage), 84,- € (5 Tage), 4,20 € pro Mahlzeit Unsere Öffnungszeiten Krippe, Mischbereich, Kiga: Mo – Fr 7:00 – 16:00Hort: Mo – Do 11:00 – 16:00, Fr 11:00 – 15:30,Hort in Ferien: 7:30 – 15:00 Die Mindestbuchungszeit ist von 8.15 Uhr bis 12.45 Uhr. Über die Mindestbuchungszeit hinaus können Sie jeden Tag variabel buchen, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Sollte Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen, ist an diesem Tag eine Buchungszeit bis mindestens 13.30 Uhr nötig. Buchungszeiten & Beiträge- Auswählen -1-2 Stunden 80,80 €2-3 Stunden 90,90 €3-4 stunden 101,00 €4-5 Stunden 111,10 €5-6 Stunden 121,20 €6-7 Stunden 131,30 €7-8 Stunden 141,40 €8-9 Stunden 151,50 €9-10 Stunden 161,80 €Montag von- Auswählen -11:20Uhr12:15 Uhr13:00 UhrMontag bis- Auswählen -13:30 Uhr14:00 Uhr15:30 Uhr16:00 UhrMittagessen Teilnahme MittagessenDienstag von- Auswählen -11:20 Uhr12:15 Uhr13:00 UhrDienstag bis- Auswählen -13:30 Uhr14:00 Uhr15:30 Uhr16:00 Uhr Teilnahme MittagessenMittwoch von- Auswählen -11:20 Uhr12:15 Uhr13:00 UhrMittwoch bis- Auswählen -13:30 Uhr14:00 Uhr15:30 Uhr16:00 Uhr Teilnahme MittagessenDonnerstag von- Auswählen -11:20 Uhr12:15 Uhr13:00 UhrDonnerstag bis- Auswählen -13:30 Uhr14:00 Uhr15:30 Uhr16:00 Uhr Teilnahme MittagessenFreitag von- Auswählen -11:20 Uhr12:15 Uhr13:00 UhrFreitag bis- Auswählen -13:30 Uhr14:00 Uhr14:30 Uhr15:00 Uhr15:30 Uhr Teilnahme MittagessenAngaben zum BeitragszahlerIBANBICKontonummerKontoinhaberWünsche und AnregungenHaben Sie noch weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen die Sie uns mitteilen möchten ?Weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigten und dem Träger der Einrichtung. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden ‚Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personensorge-berechtigten nachweisen zu lassen. Zurück Absenden